Oguzhan Gökal

Oguzhan Gökal

Geschäftsführung

Regulierung wird gern als Bremse gelesen. Beim AI Act ist sie eher ein Geländer: Sie zwingt Unternehmen, KI verantwortbar und nachvollziehbar zu machen – genau das, was seriöse Kunden ohnehin erwarten.

25.09.2026

Der EU AI Act wird ernst: Was 2026 gilt und was Sie jetzt tun müssen

Einordnung: Ein Wandel der Zeit

Zum ersten Mal setzt eine große Wirtschaftsregion einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Der EU AI Act reguliert nicht die Technik an sich, sondern das Risiko ihrer Anwendung: Je größer die möglichen Folgen für Menschen und Grundrechte, desto strenger die Pflichten. Das betrifft nicht nur KI-Entwickler, sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt.

Was ist korrekt – der Fristen-Stand 2026

Der AI Act gilt gestuft. Zwei Stufen sind bereits scharf: Seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken schlicht verboten (etwa manipulatives Social Scoring). Seit 2. August 2026 gelten Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle (General-Purpose AI) sowie Transparenzpflichten – etwa die Kennzeichnung, dass man mit einer KI interagiert, und die Markierung KI-generierter Inhalte.

Die dritte Stufe – die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI (Anhang III, z. B. KI in Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, kritischer Infrastruktur) – war ursprünglich für den 2. August 2026 vorgesehen. 2026 hat die EU mit dem sogenannten „Digital Omnibus“ diese Frist neu justiert und durch feste Stichtage ersetzt: vorgesehen sind der 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) und der 2. August 2028 für in regulierte Produkte eingebettete Systeme (Anhang I). Ziel war Planungssicherheit statt einer Kopplung an noch fehlende technische Normen.

Wichtig für die Praxis: Die bereits geltenden Verbote, die Transparenzpflichten (Art. 50) und die GPAI-Pflichten bleiben von der Verschiebung unberührt. Prüfen Sie den final veröffentlichten Stand für Ihre konkrete Anwendung – die strategische Antwort bleibt aber in jedem Fall dieselbe: jetzt vorbereiten.

Was Sie beachten müssen

  • Rollenklärung: Sind Sie Anbieter (Sie entwickeln/labeln ein KI-System) oder Betreiber (Sie setzen es ein)? Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.
  • Risiko-Einstufung: Nicht jede KI ist Hochrisiko. Aber die Einstufung müssen Sie belegen können – auch das Ergebnis „kein Hochrisiko“ braucht eine dokumentierte Begründung.
  • Transparenz gilt schon jetzt: Wer Chatbots, KI-Textbausteine oder KI-generierte Bilder nutzt, muss dies gegenüber Nutzern und Kunden kenntlich machen.
  • Sanktionen sind spürbar: Verstöße gegen Verbote können mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten mit bis zu 15 Mio. € oder 3 %.
  • Normenlücke: Harmonisierte Normen, die Compliance vermuten lassen, sind noch nicht vollständig verfügbar. Orientierung bietet die Managementnorm ISO/IEC 42001.

Was Sie tun können – der pragmatische Fahrplan

  • KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme sind im Einsatz – auch die „stillen“ in gekaufter Software? Ohne diese Liste ist alles Weitere Spekulation.
  • Einstufen und dokumentieren: Jedes System nach Risikoklasse bewerten, Transparenzpflichten markieren, Zuständigkeiten festlegen.
  • Governance verankern: Wer verantwortet die menschliche Aufsicht, wer die Konformitätsbewertung, wer den Kontakt zur Aufsicht? In Deutschland koordiniert künftig die Bundesnetzagentur.
  • Lieferanten einbinden: Lassen Sie sich von KI-Zulieferern die nötige technische Dokumentation und Konformitätszusagen vertraglich zusichern.

Was Sie kritisch hinterfragen sollten

  • „Uns betrifft das nicht“: Die häufigste und teuerste Fehlannahme. Transparenzpflichten und Verbote gelten breit und bereits heute.
  • Verschiebung als Entwarnung: Der Digital Omnibus verschafft Zeit – er hebt die Pflichten nicht auf. Wer die Frist als Freibrief liest, steht 2027 unvorbereitet da.
  • Zertifikate-Marketing: Nicht jedes „AI-Act-ready“-Siegel hält, was es verspricht. Prüfen Sie, worauf sich eine Aussage konkret bezieht.
  • Überregulierung im eigenen Haus: Nicht jede KI-Nutzung braucht denselben Aufwand. Verhältnismäßigkeit schützt vor Innovationsstillstand.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Der AI Act macht aus KI-Governance eine Führungsaufgabe. Für die Immobilien- und Bauwirtschaft ist das besonders relevant, wo KI zunehmend in Bonitäts-, Bewertungs- und Personalprozesse einzieht – Felder, die schnell in den Hochrisiko-Bereich rücken. Wer hier früh sauber dokumentiert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern gewinnt Vertrauen bei Kunden, Investoren und Aufsicht.

Wie Sie standhaft bleiben

Standhaft bleibt, wer Compliance nicht als einmaliges Projekt, sondern als Betriebsmodus versteht. Ein lebendes KI-Register, klare Verantwortlichkeiten und ein schlanker, wiederholbarer Bewertungsprozess machen Sie unabhängig von jeder Fristverschiebung. Der beste Zeitpunkt, damit zu beginnen, ist vor der nächsten KI-Einführung – nicht danach.

Anders & Ganz meint

Der AI Act belohnt Unternehmen, die KI ohnehin verantwortbar einsetzen wollen. Wer jetzt ein schlankes KI-Register und klare Zuständigkeiten schafft, ist rechtssicher – und glaubwürdig.

Fazit: Der EU AI Act ist keine ferne Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht in Stufen.

Der EU AI Act ist keine ferne Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht in Stufen. 2026 ist das Jahr, in dem viele Unternehmen erstmals prüfen müssen, welche ihrer KI-Anwendungen unter die Verordnung fallen. Die gute Nachricht: Die Vorbereitung ist gut planbar – und lohnt sich unabhängig vom exakten Stichtag. 

  • Gestufte Geltung: Verbote und Transparenzpflichten sind bereits in Kraft; die Hochrisiko-Pflichten wurden über den Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben. 
  • Pflicht Nr. 1 ist Überblick: Ohne Inventar Ihrer KI-Systeme und ihre Risiko-Einstufung ist keine Compliance möglich. 
  • Governance zahlt sich doppelt aus – als Rechtssicherheit und als Qualitäts- und Vertrauensvorteil. 

FAQ

Gilt der EU AI Act schon 2026?

Teilweise seit 2025: Verbote (seit Februar 2025) und Transparenz- sowie GPAI-Pflichten (seit 2. August 2026) sind in Kraft. Die Hochrisiko-Pflichten wurden über den Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben.

Müssen wir handeln, obwohl die Hochrisiko-Frist verschoben wurde?

Ja. Die Verschiebung betrifft nur einen Teil. Transparenzpflichten und Verbote gelten bereits, und die Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten braucht ohnehin Vorlauf.

Was ist der erste konkrete Schritt?

Ein vollständiges Inventar aller eingesetzten KI-Systeme – inklusive der KI-Funktionen in zugekaufter Standardsoftware – und ihre dokumentierte Risiko-Einstufung.